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Innovative Krankentagegeldversicherung für Berufsbetreuer/innen

Viele Berufsbetreuer/innen haben für den Fall, dass sie durch eine Krankheit (nicht Unfall) vorübergehend nicht mehr arbeitsfähig sind, eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, die ab einem festgelegten Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld zahlt.
Die Leistungen aus dieser Versicherung sollen die Verminderung des Einkommens ausgleichen und Mittel für die Aufrechterhaltung der anvertrauten Betreuungen, z.B. für einen Vertreter für die Dauer Ihres Krankheitsausfalles, zur Verfügung stellen.

Aber Vorsicht!

Durch die pauschale Honorierung der Berufsbetreuer/innen werden die Bezüge auch im Krankheitsfall weiterlaufen. Die Voraussetzung für die Zahlung des Krankentagegeldes, die Minderung Ihrer Bezüge, tritt also gar nicht ein. Von den meisten Krankentagegeldversicherungen, insbesondere denen der gesetzlichen Krankenkassen, werden Berufsbetreuer/innen deshalb bei Eintritt des Versicherungsfalls keine Leistungen erhalten.
Aufgrund dieser Problematik hat GL eine neue Krankentagegeldversicherung für Berufsbetreuer/innen entwickelt, die auch bei pauschaler Honorierung leistet und Mehrkosten, z.B. für eine Vertretung, berücksichtigt.

Warum Krankentagegeld jetzt privat absichern?

Grundsätzlich sind im Bereich Krankenzusatzversicherung Wartezeiten gesetzt. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, die besondere Wartezeit dauert acht Monate.
In der neuen Krankentagegeldversicherung von GL entfallen sowohl diese Wartezeiten als auch das ordentliche Kündigungsrecht. D.h, der Versicherer verzichtet auf die Möglichkeit der Kündigung innerhalb der ersten drei Jahre. Außerdem sind die Karenzzeiten nicht eingeschränkt und können frei gewählt werden.

Krankengeldabsicherung in der gesetzlichen Krankenkasse

Die Streichung des Anspruchs auf Krankengeld für gesetzlich Versicherte Ende 2008 wurde inzwischen wieder zurückgenommen. Nun können sich freiwillig Versicherte wieder über den Allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Prozent mit Krankengeldanspruch (Leistungen aber erst ab dem 43. Krankheitstag) versichern.
Optional können freiwillig GKV-versicherte Selbständige und Freiberufler auch einen ermäßigten Tarif von 14,9% ohne Krankengeldanspruch wählen wenn sie das Krankentagegeld über einen Wahltarif in der GKV oder privat in einer Krankenzusatzversicherung versichern.
Wer sich mit einem Wahltarif der gesetzlichen Krankenkassen versichert, ist für drei Jahre an die Kasse gebunden. Während dieser Zeit kann weder die Krankenkasse noch im Rahmen einer Vollkostenversicherung in die PKV gewechselt werden. Hervorzuheben ist allerdings, dass der Abschluss des Wahltarifs in der GKV ohne Gesundheitsprüfung erfolgt.

Weitere Nachteile:

  • Im Leistungsfall wird nur für max. 78 Wochen gezahlt; diese Begrenzung gibt es in der PKV nicht.
  • Oftmals wird nur eine begrenzte Möglichkeit an wählbaren Karenzzeiten angeboten (in der PKV frei wählbar).

Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz jetzt!

Wenn Sie eine marktübliche Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben und den Versicherungsumfang überprüfen möchten, dann schicken Sie uns die Police. Wir teilen Ihnen mit, ob Ihre Krankentagegeldversicherung im Falle der Arbeitsunfähigkeit Leistungen erbringt oder nicht.

Infos und Beratung

Eine ausführliche Beratungsdokumentation und die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF per eMail von uns erhalten.
Wenn Sie Fragen zur Krankentagegeldversicherung oder Praxisausfallversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Zusätzliche Absicherung der Betriebskosten

Die Krankentagegeldversicherung leistet für den Ausfall oder die Minderung Ihres „Nettoeinkommens", nicht für die Kosten des Geschäftsbetriebes die auch bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall weiterlaufen.
Die Miete wird weiter abgebucht, genauso wie die Kosten für das Telefon, Heizung und Strom. Möglicherweise haben Sie Mitarbeiter, die auch Ihr Gehalt bekommen möchten, wenn Sie krank sind. Auch Leasingraten für Ihre Bürotechnik oder Ihr Auto, nicht zu vergessen etwaige Finanzierungsraten und -zinsen, müssen trotz des fehlenden Einkommens weiter beglichen werden.
Mit einer Praxis-Ausfallversicherung können Sie dieses Risiko von Ihren Schultern auf einen Versicherer abwälzen. Dieser übernimmt nach einer gewissen Andauer (20, bzw. 30 Tage) der Krankheit Ihre Kosten durch die Zahlung eines vorher festgelegten Tagessatzes. Der Beitrag steht fest - unabhängig von Ihrem Geschlecht und unabhängig von Ihrem Alter (bis zum Höchsteintrittsalter von 55 Jahren).
Rufen Sie uns unter (040) 85 40 28-50 an oder senden Sie uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!!
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