verwüstetes Büro

Die Hausratversicherung für Ihr Büro

Die Geschäftsinhaltsversicherung ist die Hausratversicherung für Ihren Betrieb. Sie ersetzt finanzielle Verluste, die Ihnen infolge Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen entstehen.

Welche Gefahren sind versichert?

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Rohrbruch, Frostschäden
  • Sturm und Hagelschäden
  • Diebstahl von Dienstfahrrädern
  • Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden
  • Selbstverständlich können Sie mit einer zusätzlichen Glasversicherung alle Fenster- und Glasflächen mitversichern.

Wichtiger Hinweis!

Es wird generell der Neuwert entschädigt!

Nicht versicherte Gefahren

  • Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung
  • Kurzschluss, Induktion, Überspannung durch Blitz (falls nicht zusätzlich vereinbart)
  • Implosion
  • Feuchtigkeit, Überschwemmungen
  • Höhere Gewalt, Konstruktionsfehler, Material- oder Ausführungsfehler
  • Abnutzung
  • Die Software / Datenverlust
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Erdbeben, Kernenergie
  • Kriegsereignisse, innere Unruhen

Wie vermeiden Sie eine Unterversicherung?

Da die Geschäftsinhaltsversicherung eine Neuwertversicherung ist, bedeutet Unterversicherung, dass der Neuwert aller Waren und aller Gegenstände in den Betriebsräumen die abgeschlossene Versicherungssumme übersteigt. Ist dies der Fall, ersetzt der Versicherer nur einen Teil des Schadens (also auch bei kleineren Schäden), weil Sie alle Einrichtungsgegenstände und Waren bei der Bemessung der Versicherungssumme berücksichtigt haben.
Um die Versicherungssumme richtig zu bewerten, ist es notwendig, eine detaillierte Aufstellung des Inventars und der Waren zu machen. Setzen Sie für die technische und kaufmännische Einrichtung den Neuwert an den Sie aufbringen müssen, um einen Gegenstand nach einem Schadenfall wieder neu zu kaufen, bzw. den Preis für die Wiederherstellung. Unter technischen Einrichtungen verstehen die Versicherer z.B. Ihr Faxgerät, den PC oder das Telefon, bzw. die Telefonanlage. Der Schreibtisch, der Stuhl oder die Aktenordner sind kaufmännische Einrichtungen.

Die Betriebsunterbrechung ist mitversichert

Die so genannte Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) ist in unserer Geschäftsinhaltsversicherung eingeschlossen. Sie sollte in keiner Inhaltsversicherung fehlen, denn sie deckt bei einem Versicherungsschaden sowohl den entgangenen Betriebsgewinn als auch die fortlaufenden Kosten bis zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufes ab.
Häufig kann nach einem Schadenfall nicht gearbeitet werden und der Betrieb steht still! Bedenken Sie, dass viele Betriebskosten wie z.B. Miete, Strom, Löhne und Gehälter, Leasingraten etc. auch dann anfallen, wenn Sie keinen Umsatz machen.

Reicht die Versicherungssumme in der Betriebsunterbrechung?

Die Versicherungssumme in der BU muss mindestens so hoch sein wie in der Geschäftsinhaltsver-sicherung. Prüfen Sie zur Vermeidung einer Unterversicherung überschlägig, ob die Summe Ihrer Kosten (z.B. Löhne und Gehälter) und der Gewinn die Versicherungssumme Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung übersteigt. In Betrieben mit wenig Inventar und wenig Waren, dagegen aber mit hohen Umsätzen, kann das schnell geschehen. Falls das der Fall ist, kann die Versicherungssum-me der BU individuell angepasst werden.

Einschluss von Überspannungsschäden durch Blitz

Der Versicherer ersetzt auch die Betriebsunterbrechungsschäden infolge Überspannungsschäden durch Blitz sowie daraus resultierende Folgeschäden an versicherten Sachen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf eine Versicherungssumme von maximal 5.000 EUR begrenzt, kann aber erhöht werden.
Der Versicherungsnehmer trägt je Versicherungsfall den vereinbarten Selbstbehalt. Versicherungsschutz besteht nicht, soweit dafür aus einer anderen Versicherung Entschädigung beansprucht werden kann.

Leistungen der Betriebsunterbrechung

  • Entschädigung des entgangenen Betriebsgewinns, welchen Sie infolge des Versicherungsfalls während der Unterbrechungszeit nicht erwirtschaften.
  • Entschädigung der fortlaufenden Kosten bis zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablau-fes.
  • Übernahme von Mehrkosten im Rahmen der Versicherungssumme z.B. für Schichtarbeit und Überstundenzuschläge.
  • für die Zeit bis zur Wiederherstellung übernimmt sie gegebenenfalls sogar den Aufwand für die Anmietung von Produktions-, Lager- und Geschäftsräumen.

Infos und Beratung

Eine ausführliche Beratungsdokumentation und die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF per eMail von uns erhalten.
Wenn Sie Fragen zur Geschäftsinhaltsversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der BdB e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V. - Kay Lütgens - eingereicht werden.
Fax: (040) 38 62 90 32 - eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsberatung durch Fachanwälte?
Wir können Ihnen ein paar Tipps geben!

Als Versicherungsmakler ist es uns laut Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, eine weiterführende juristische Beratung durchzuführen.
Wir können Ihnen jedoch Adressen nennen, bei denen Sie mit Ihrem Problem sehr gut aufgehoben sein dürften. Bitte klären Sie auch die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.
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