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Warum eine Hausratversicherung?

Ihr Hausrat ist vor Beschädigung oder Zerstörung leider nicht sicher: Einbruch und Vandalismus nehmen in erschreckendem Maße zu. Aber auch Feuer oder Leitungswasser, z. B. aus einer auslaufenden Waschmaschine, können erhebliche Schäden verursachen. Die Hausratversicherung kann Sie nicht davor schützen, ersetzt aber zumindest die finanziellen Verluste.
Versichert sind die Beschädigung oder das Abhandenkommen der versicherten Sachen durch:
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Überspannung durch Blitz
  • Implosion
Weitere Elementarschäden, z.B. Schäden durch Überschwemmung oder Erdbeben und Glasbruchschäden müssen extra versichert werden.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Grundsätzlich in allen Räumen der versicherten Wohnung bzw. des versicherten Hauses. Dazu gehören auch von Ihnen allein genutzte Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück, wie z.B. Garagen und Geräteschuppen. Für zur Wohnung gehörende Garagen besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn sie sich nicht auf demselben Grundstück befinden (bis 500 m vom Versicherungsgrundstück entfernt).

Zur Wohnfläche zählen:

alle Räume des Hauses oder der Wohnung und der zu Wohnzwecken genutzten Nebengebäude einschließlich Dielen/Flure und Wintergärten.

Nicht zur Wohnfläche zählen:

Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume die nicht zu Hobbyzwecken ausgebaut sind.

Wichtiger Hinweis!

Wenn Sie Ihr Büro zu Hause haben!


Bei vielen Hausratversicherern endet der Versicherungsschutz vor der Tür des häuslichen Arbeitszimmers. Die private Hausratversicherung sollte aber auch Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die sich in beruflich oder gewerblich genutzten Räumen der versicherten Wohnung befinden, mitversichern.

Sprechen Sie mit Ihrem Hausratversicherer und teilen Sie ihm mit, dass Sie ein Büro in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus haben.
Lassen Sie sich es sich schriftlich bestätigen, wenn das Büro bzw. Arbeitszimmer mitversichert ist und bis zu welcher Versicherungssumme.

Sollte Ihr Hausratversicherer keine Lösung für diesen Fall haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Leistung jetzt auch bei grober Fahrlässigkeit

Nach dem reformierten Versicherungsvertragsgesetz müssen die Hausratversicherer auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen, sie dürfen ihre Leistung aber abhängig von der Schwere des Verschuldens kürzen. Einige Gesellschaften zahlen bis zu einem festgelegten Betrag anstandslos, andere Anbieter zahlen einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme bis zu einer Höchstgrenze. Wieder andere Versicherer prüfen in jedem Fall, egal ob der Kunde eine günstige Standardpolice abgeschlossen hat oder einen Luxusvertrag.
Durch uns vermittelte Hausratversicherungen verzichten ganz auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und leisten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme!

Die richtige Versicherungssumme

Die vereinbarte Versicherungssumme muss im Schadensfall ausreichen, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Ist sie zu niedrig, ersetzt der Versicherer nur einen Teil des Schadens. Durch die genaue Ermittlung der Versicherungssumme können Sie das verhindern.
Erfassen Sie zur Bemessung der Versicherungssumme alle Hausratgegenstände und setzen Sie dafür den Neuwert an. Das ist der Wert den Sie aufwenden müssen um einen Gegenstand, beispielsweise nach einem Brand, wieder neu zu kaufen. Für Antiquitäten gilt abweichend der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte als Versicherungswert.
Wenn Sie z.B. Ihre Wohnung mit 40.000 EUR versichern, Sie in Ihrer Wohnung aber insgesamt 60.000 EUR an Werten haben, ersetzt Ihnen der Versicherer trotzdem bei einem Totalschaden nur die versicherten 40.000 EUR. Bei Umzug oder Neuanschaffung muss die Versicherungssumme deshalb immer überprüft und angepasst werden.

Ermittlung der Prämien

Prämien hängen von den eingeschlossenen Gefahren und den unterschiedlichen Tarifzonen, die in Zustell-Postleitzahlen eingeteilt sind, ab. Wohngebiete in der Stadt sind teurer als ländliche Gegenden, in denen erfahrungsgemäß weniger Schadensfälle geschehen.

Checken Sie Ihre Versicherung!

Wenn Sie wissen wollen, wie viel Sie im Vergleich zu Ihrer jetzigen Hausratversicherung einsparen können, dann lassen Sie sich ein Vergleichsangebot ausarbeiten. Laden Sie das PDF herunter und senden Sie uns den Fragenbogen zurück. Sie erhalten dann ein detailliertes Angebot, inklusive ei-nes Leistungsvergleichs mit Ihrer bestehenden Hausratversicherung. Vorausgesetzt Sie schicken uns eine Kopie der Police mit.

Wünschen Sie ein Angebot?

Wenn Sie Fragen zur Hausratversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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