Anwälte  im Gericht

Warum überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?

Schnell sind Sie - auch ohne eigenes Verschulden - in einen Rechtsstreit verwickelt: ein Verkehrsunfall, ein Bußgeldverfahren, eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter oder die Streitigkeit mit dem Arbeitgeber wegen einer Kündigung. Ohne anwaltlichen Beistand wird es schwer, im Paragrafen-Dschungel den Durchblick zu behalten.
Die finanzielle Lage und die Angst vor den Kosten eines Gerichtsverfahrens schrecken viele davon ab ihr Recht einzufordern. Inhaber unserer Rechtsschutzversicherung brauchen sich über solche Dinge keine Gedanken mehr zu machen. Der Versicherer sorgt dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können und trägt die entstehenden Kosten.

Wer ist versichert?

  • Der Versicherungsnehmer als Privatperson.
  • Minderjährige Kinder und volljährige unverheiratete Kinder, solange sie noch keine auf Dauer angelegte berufliche entgeltbezogene Tätigkeit ausüben.
  • Der Lebenspartner/in wenn dieser/diese angestellt ist oder wenn die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit einen Höchstbetrag nicht überschreiten. Kein Versicherungsschutz besteht für die selbständige Tätigkeit selbst, unabhängig von der Umsatzhöhe.
  • Im Verkehrsrechtsschutz sind berechtigte Fahrer und Insassen mitversichert.

Versicherte Leistungsarten

  • Kostenlose telefonische Sofortberatung
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz
Zu den umfangreichen Leistungsarten unserer Rechtsschutz-Konzepte können noch weitere Leistungserweiterungen vereinbart werden, wie z.B.: Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Vermieter-Rechtsschutz.

Wann können Sie wechseln?

Regulär sind Rechtsschutzverträge unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündbar. Außer es handelt sich um einen mehrjährigen Vertrag.
Beachten Sie: seit dem 12.1.2008 sind Fünfjahresverträge nicht mehr zulässig. Sollte es sich bei Ihnen um einen solchen Vertrag handeln, sprechen Sie uns an.

Infos und Beratung

Wenn Sie Fragen zur Rechtsschutzversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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