Die Krankentagegeldversicherung leistet für den Ausfall oder die Minderung Ihres „Nettoeinkommens", nicht für die Kosten des Geschäftsbetriebes die auch bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall weiterlaufen.
Die Miete wird weiter abgebucht, genauso wie die Kosten für das Telefon, Heizung und Strom. Möglicherweise haben Sie Mitarbeiter, die auch Ihr Gehalt bekommen möchten, wenn Sie krank sind. Auch Leasingraten für Ihre Bürotechnik oder Ihr Auto, nicht zu vergessen etwaige Finanzierungsraten und -zinsen, müssen trotz des fehlenden Einkommens weiter beglichen werden.
Mit einer Praxis-Ausfallversicherung können Sie dieses Risiko von Ihren Schultern auf einen Versicherer abwälzen. Dieser übernimmt nach einer gewissen Andauer (20, bzw. 30 Tage) der Krankheit Ihre Kosten durch die Zahlung eines vorher festgelegten Tagessatzes. Der Beitrag steht fest - unabhängig von Ihrem Geschlecht und unabhängig von Ihrem Alter (bis zum Höchsteintrittsalter von 55 Jahren).
Rufen Sie uns unter (040) 85 40 28-50 an oder senden Sie uns eine E-Mail an info@gl-hh.de!