Unverzichtbar! Die Privat-Haftpflichtversicherung
An einer Privathaftpflichtversicherung führt kein Weg vorbei. Die alltäglichen Risiken sind unübersehbar geworden, Missgeschicke oder Unfälle passieren schneller als man denkt. Das gilt vor allem für Familien mit Kindern. Selbst kleinste Unachtsamkeiten können Personen- und Sachschäden bis zu einem siebenstelligen Betrag verursachen.
Das Gesetz verpflichtet Sie zur Haftung
Sie haften bei Verschulden für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen. Wer also keine Privathaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen hat, gefährdet nicht nur die eigene Existenz, sondern auch die des Geschädigten.
Was ist, wenn Sie unschuldig geschädigt werden?
Für diesen Fall bietet Ihnen eine Standard-Privathaftpflichtversicherung keinen Schutz, obwohl immer mehr Menschen keine Privathaftpflichtversicherung haben und für Schäden, die sie verursacht haben, nicht aufkommen können. Das hat für den schuldlos Geschädigten oft fatale Folgen.
Die sogenannte Forderungs-Ausfalldeckung kommt für diese Schäden (bis zur vereinbarten Deckungssumme) auf und sollte Bestandteil Ihrer Haftpflichtversicherung sein.
Erweiterter Versicherungsschutz für Familien mit Kleinkindern
Für Schäden von Kleinkindern kommen Versicherer im Normalfall nur auf, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und dies nachweisen können. Kleinkinder bis zum Alter von 7 Jahren sind deliktunfähig und somit für ihre Handlungen nicht verantwortlich.
Schäden von deliktunfähigen Kleinkindern werden (bis zu einer vereinbarten Höhe) erstattet, wenn der Versicherer auf den Nachweis der Aufsichtspflichtverletzung verzichtet. Dieser Verzicht ist bei unseren Produkten mit eingeschlossen oder kann gegen einen Mehrbeitrag eingeschlossen werden.
Optimales Preis-/ Leistungsverhältnis
Unsere Privathaftpflichtversicherung setzt genau dort an, wo andere Produkte aufhören. Neben den marktüblichen Deckungen haben wir verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen, die in dieser Kombination fast konkurrenzlos sind. Und das zu besonders fairen Tarifen, speziell für Familien, Alleinstehende oder Senioren ab 60 Jahren. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können die Prämien darüber hinaus deutlich gesenkt werden.
Die Leistungen der Privathaftpflichtversicherung im Schadenfall
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Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
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finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, wenn der Anspruch begründet ist
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Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, notfalls vor Gericht, wobei der Versicherer die Prozesskosten trägt
Wichtiger Hinweis!
- Glasbruchschäden an Mietsachen sind nicht mitversichert, da Glasbruch separat versichert werden kann.
- Für Personen, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen oder im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, ist es notwendig, eine Berufs- bzw. Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen.
Infos und Beratung
Eine ausführliche Beratungsdokumentation und die ausführlichen Versicherungsbedingungen können Sie als PDF per Mail erhalten.
Wenn Sie Fragen zur Privathaftpflichtversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.