Eine der wichtigsten Versicherungen für Berufsbetreuer/innen
Berufsbetreuer/innen unterliegen in der Ausübung ihres Berufes zahlreichen Haftungsrisiken, vor allem, wenn sie durch Beratungsleistungen und Handlungen die wirtschaftliche Situation Ihrer Kunden beeinflussen können. Die gemeldeten Vermögensschäden sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Das hat auch damit zu tun, dass die öffentliche Hand alle Mittel ausreizt, um sich vermeintlich unrechtmäßig gewährte Leistungen von den Betreuern/innen, vielfach mit der Begründung des „sozialwidrigen Verhaltens", zurückzuholen.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor privatrechtlichen Ansprüchen, Ansprüchen aus der Tätigkeit mit gesetzlichen Sozialversicherungsträgern und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen
Was leistet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VH) für Berufsbetreuung ist zuständig für finanzielle Schäden, die Sie Ihren Kunden/Klienten durch ein Fehlverhalten zufügen. Im Falle von Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen oder Vorsorgevollmachten muss die notwendige VH separat versichert werden.
Achtung: Wichtig ist, dass der Zeitpunkt des Verstoßes/Fehlers versichert ist und nicht der Zeitpunkt, an dem der daraus entstandene Schaden „entdeckt" wird.
Die VH prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
Sie leistet finanzielle Wiedergutmachung, wenn der Anspruch begründet ist.
Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls auch vor Gericht, wobei der Versicherer die Prozesskosten trägt.
Wer ist versichert?
Versichert ist die im Versicherungsschein genannte Person in ihrer Eigenschaft als Berufsbetreuer/in sowie als Nachlass- und Verfahrenpfleger/in.
Was ist versichert?
Versichert sind reine Vermögensschäden!
Als Vermögensschäden gelten solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung
oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere auch von Geld und geldwerten Zeichen oder Sachen) sind, noch sich aus solchen von dem/der Berufsbetreuer/in
oder einer Person, für die er/sie einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten.
Die Leistungen unter anderem:
-
Wegfall der Selbstbeteiligung
-
Die Abwicklungstätigkeit nach Ableben eines Betreuten
-
Fehler beim Zahlungsverkehr
-
Gewerbebetrieb aus dem verwalteten Vermögen einer betreuten Person (bis 100.000 EUR Jahresumsatz)
-
Nachhaftungsregelung für Schäden, die während der Laufzeit einer Vorversicherung verursacht wurden
-
Fehler mit privaten Versicherungsverträgen von Betreuten (innerhalb der ersten 12 Monate nach Übernahme der Betreuung, VS auf 50.000 EUR begrenzt)
-
Unbegrenzte Nachhaftung
-
Tätigkeiten für die betreute Person im Zusammenhang mit gesetzlichen Sozialversicherungsträgern
-
Wegfall des Gebührenselbstbehaltes
-
Rückwärtsversicherung (kann optional abgeschlossen werden)
Absicherung gegen „öffentlich-rechtliche" Ansprüche
(nach §103/104 SGB XII und § 118 Abs 4 SGB VI)
Dieses Risiko war in Deutschland in diesem Umfang lange Zeit nur zu extrem hohen Prämien versicherbar. Jetzt sind öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche mitversichert.
Infos und Beratung
Eine ausführliche Beratungsdokumentation und die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF per Mail erhalten.
Wenn Sie Fragen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.