Sie ersetzt finanzielle Verluste, die Ihnen infolge Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen entstehen, stellen doch Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt.
Da die Geschäftsinhaltsversicherung eine Neuwertversicherung ist, bedeutet Unterversicherung, dass der Neuwert aller Waren und aller Gegenstände in den Betriebsräumen die abgeschlossene Versicherungssumme übersteigt. Ist dies der Fall, ersetzt der Versicherer nur einen Teil des Schadens (also auch bei kleineren Schäden), weil Sie alle Einrichtungsgegenstände und Waren bei der Bemessung der Versicherungssumme berücksichtigt haben.
Um die Versicherungssumme richtig zu bewerten, ist es notwendig, eine detaillierte Aufstellung des Inventars und der Waren zu machen. Setzen Sie für die technische und kaufmännische Einrichtung den Neuwert an den Sie aufbringen müssen, um einen Gegenstand nach einem Schadenfall wieder neu zu kaufen, bzw. den Preis für die Wiederherstellung. Unter technischen Einrichtungen verstehen die Versicherer z.B. Ihr Faxgerät, den PC oder das Telefon, bzw. die Telefonanlage. Der Schreibtisch, der Stuhl oder die Aktenordner sind kaufmännische Einrichtungen.
Infos und Beratung
Wenn Sie Fragen zur Geschäftsinhaltsversicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.