Haben Sie mit Ihren Betreuten schon einmal über die Riester-Rente gesprochen? Wenn nein, dann sollten Sie das dringend tun. So eröffnen Sie einem förderfähigen Betreuten nicht nur zusätzliche Einnahmen im Rentenalter, sondern wenden auch einen möglichen Vermögensschaden aus der Nichtbeantragung von Riester-Zulagen ab.
Eine Rechnung, die aufgeht
Für Ihre Betreuten kann sich „riestern“ richtig lohnen. Denn Personen mit niedrigem Einkommen profitieren von einer hohen Förderquote und einem Freibetrag. Bei Betreuten wird in der Regel ein Sockelbeitrag von 60 Euro jährlich ausreichen, um volle Zulagen zu erhalten. Das heißt konkret: bei 60 Euro Eigenbeitrag gibt es eine Grundzulage von 175 Euro im Jahr, hinzu kommen die Kinderzulagen. Diese Rechnung geht auf!
Förderfähigkeit
Als Voraussetzung für die Förderfähigkeit gilt eine vorliegende Rentenversicherungspflicht, wie von Festangestellten oder Beziehern einer vollen Erwerbsminderungsrente. Hingegen sind Empfänger von Grundsicherungsleistungen oder Bezieher einer halben Erwerbsminderungsrente nicht förderfähig. Nähere Auskünfte zur individuellen Situation Ihrer Betreuten erhalten Sie beim jeweiligen Rentenversicherungsträger.
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