Ausschnitt Rollstuhl vor Auto

Budgetassistenten jetzt mit Versicherungsschutz

Das Persönliche Budget soll Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen, sich selbständig einen Dienstleister für die benötigte Unterstützung auszusuchen und Hilfeleistungen "einzukaufen".
Der Budgetassistent hat die verantwortungsvolle Aufgabe, den jeweils richtigen Leistungsträger und die genauen Leistungsansprüche des Behinderten zu erfassen, zusammen mit dem Betroffenen den konkreten Unterstützungsbedarf festzustellen und ihm bei der Aushandlung mit dem Leistungsträger als sein Interessenvertreter zur Seite zu stehen.
Bei Wahrnehmung dieser besonderen Art der Betreuung ist der Budgetassistent einem nicht zu unterschätzendem Haftungsrisiko ausgesetzt das bis jetzt keine Versicherung abdeckte.

Ansprüche aus Fehlern im Bereich der Budgetassistenz gelten als Erfüllungsansprüche und sind gemäß der Allgemeinen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVB) nicht versichert.



Aus diesem Grund:
Erste Versicherung zur Absicherung der Budgetassistenz

Sie ist eine Erweiterung des GL-Konzeptes zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Betreuer/innen und ist einzigartig in Deutschland.

Voraussetzung ist das Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der AXA , da die Absicherung der Budgetassistenz nur als Erweiterung angeboten werden kann. Allerdings können auch Betreuer/innen, deren Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei einem anderen Versicherer besteht, diese Erweiterung bei GL abschließen. Die entsprechenden Tarife finden Sie in der Dokumentation zur Budgetassistenz die Sie auf dieser Seite herunterladen können.

Versicherte Risiken

Versichert ist die im Versicherungsschein näher bezeichnete Tätigkeit als Budgetassistent/in für eine im Vertrag festgelegte Anzahl von Assistenzverträgen (max. 50 Assistenzverträge).
Für jedes Persönliche Budget, das versichert werden soll, müssen der Budgetvertrag und die Zielvereinbarung eingereicht werden. Die Selbstbeteiligung in allen Tarifvarianten beträgt 300 EUR je Schadenfall.

Mitversichert ist:

  • die Beratung im Zusammenhang mit der vorgenannten Tätigkeit, die der Erschließung der Leistung eines Persönlichen Budgets nach dem SGB dient
  • Haftpflichtanspruche, die darauf beruhen, dass der Versicherungsnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit Fehl- oder Doppelüberweisungen veranlasst hat, Rechen- und/oder Schreibfehler in schriftlichen Unterlagen gemacht hat. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Verbleib des Fehlbestandes nicht nachweisbar ist.
  • Bei Einschluss in eine bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der AXA besteht Versicherungsschutz für Ansprüche, die der Assistenznehmer gegen den Budgetassistenten erhebt, soweit dieser gleichzeitig Betreuer des Geschädigten ist.

Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

In Ergänzung von § 4 AVB sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
  • Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus kaufmännischem Handeln
  • Haftpflichtansprüche, die darauf beruhen, dass Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden

Infos und Beratung

Eine ausführliche Beratungsdokumentation und die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF per eMail von uns erhalten.
Wenn Sie Fragen zur Absicherung der Budgetassistenz haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der BdB e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V. - Kay Lütgens - eingereicht werden.
Fax: (040) 38 62 90 32 - eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsberatung durch Fachanwälte?
Wir können Ihnen ein paar Tipps geben!

Als Versicherungsmakler ist es uns laut Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, eine weiterführende juristische Beratung durchzuführen.
Wir können Ihnen jedoch Adressen nennen, bei denen Sie mit Ihrem Problem sehr gut aufgehoben sein dürften. Bitte klären Sie auch die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.
©2017 GL Versicherungsmakler GmbH