Frau im Gespräch

Der Schutzschirm für die Geschäftsleitung

Es handelt sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (keine Sach-/Personenfolgeschäden) zur Absicherung von Ansprüchen Dritter (Außenverhältnis) als auch des eigenen Unternehmens (Innenverhältnis).
In der Vergangenheit wurde ein Vermögensschaden meistens noch vom Betrieb übernommen, die Verantwortlichen hatten schlimmstenfalls mit der Entlassung zu rechnen. Heute werden immer öfter Manager und Aufsichtsräte für eingetretene Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen zur Rechenschaft gezogen und nicht selten mit Millionenklagen überzogen.

Entscheidungen mit Folgen

Bereits leichteste Fahrlässigkeit und Verstöße gegen die allgemeine Pflicht einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsausübung können zu einem haftungsbegründeten Verschulden führen.
Hier einige Schadenbeispiele:
  • Eine Forderung verjährt, weil ein Termin versäumt wurde
  • Bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern erfolgt eine unzureichende Überprüfung der Personalien.
  • Der Erwerb einer ungeeigneten EDV-Anlage verursacht einen erheblichen Mehraufwand für den der ausgeschiedene Geschäftsführer haftbar gemacht werden soll.
  • Den Unternehmensleitern wird zur Last gelegt, Arbeitsverträge abgeschlossen und sonstige Verpflichtungen eingegangen zu sein, obwohl sich die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft bereits abzeichnete.
  • Ein Aufsichtsratsmitglied wird zu Schadenersatzleistungen herangezogen, weil es einem Vorstandsmitglied der Gesellschaft nahe gelegt hatte, einen für die Gesellschaft nachteiligen Vertrag zu schließen.
  • Der Geschäftsführer verzichtet eigenmächtig auf Forderungen gegen Dritte
  • Der Geschäftsführer hat Zuwendungsbestätigungen fehlerhaft ausgestellt. Dies führt zum Verlust der Gemeinnützigket (und zu Steuernachforderungen gegen den Verein; Regress gegen den Vorstand).

Entlastung der Entscheidungsträger

Jeder Unternehmensführer oder Aufsichtsrat haftet, falls die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters verletzt wurde, gesamtschuldnerisch und in voller Höhe mit seinem Privatvermögen.
Aufgrund spezieller gesetzlicher Vorschriften hat er selbst nachzuweisen, dass er nicht gegen diese Sorgfalt verstoßen hat. Diese Beweislastumkehr zu seinen Lasten ist oftmals sehr schwierig. Ist der Unternehmensführer zudem bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden, wird es noch schwerer für ihn, nachzuweisen, dass er sein Geschäft mit der gebotenen Sorgfalt ausgeübt hat.
Sinnvoll ist der Abschluss einer solchen Versicherung aber nicht nur für die Geschäftsleiter und Vorstände, sondern auch das Unternehmen profitiert indirekt davon. Denn verängstigte Geschäftsleiter und Vorstände sind gehemmt und werden vielfach gebotene Entscheidungen unterlassen.

Bedacht werden muss außerdem, dass ein Geschäftsleiter oder Vorstand die von Ihm verursachten Schäden oftmals nicht aus seinem Privatvermögen ersetzen kann. Letztlich bleibt somit das Unternehmen auf dem Schaden sitzen.

Ein zögerndes Management ist schädlich für ein Unternehmen.

Leistungen der D&O-Versicherung

Sie bietet Unternehmensleitern qualifizierten juristischen Beistand. Sie übernimmt die Prüfung der Sach- und Rechtslage, befriedigt begründete Ansprüche und wehrt unbegründete ab. Dies umfasst auch die Führung und Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits (passiver Rechtsschutz). Damit schützt sie das persönliche Vermögen und fördert den Mut zu unternehmerischen Entscheidungen.
Der Versicherer ist zuständig für Vermögensschäden (keine Sach-/Personenfolgeschäden), die durch Sorgfaltspflichtverletzungen (ohne Vorsatz) im Innen- oder Außenverhältnis entstehen.

Wer ist versichert?

Versichert ist die Unternehmensleitung in Ihrer Eigenschaft als
  • Vorstand einer AG oder eines Vereins,
  • Geschäftsführer einer GmbH,
  • Beirat oder Aufsichtsratsmitglied
  • leitende Angestellte (Prokuristen u.ä)

Als mitversichert gelten

Haftpflichtversicherungsansprüche welche im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbe-handlungsgrundsatz (AGG) stehen, einschließlich der Inanspruchnahme wegen Persönlichkeits-rechtsverletzungen.

Infos und Beratung

Wenn Sie Fragen zur D&O Versicherung haben, rufen Sie uns unter (040) 85 40 28 50 an oder senden Sie uns eine eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der BdB e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung

Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V. - Kay Lütgens - eingereicht werden.
Fax: (040) 38 62 90 32 - eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsberatung durch Fachanwälte?
Wir können Ihnen ein paar Tipps geben!

Als Versicherungsmakler ist es uns laut Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt, eine weiterführende juristische Beratung durchzuführen.
Wir können Ihnen jedoch Adressen nennen, bei denen Sie mit Ihrem Problem sehr gut aufgehoben sein dürften. Bitte klären Sie auch die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.
©2017 GL Versicherungsmakler GmbH