Überschwemmung, obwohl es in der Gegend weit und breit keinen Fluss gibt

Viele Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen bieten keinen Schutz bei Schäden durch Naturgewalten. Auch die Politik zieht aus den Unwettern der Vergangenheit Konsequenzen und gewährt nur noch Hilfen in Härtefällen. Die Mitversicherung solcher Elementarschäden wird deshalb immer wichtiger!

Wer in der Nähe eines Gewässers wohnt oder sein Häuschen stehen hat, weiß, dass er bei extremen Wetterlagen von einem Hochwasserereignis betroffen sein könnte. Selbst kleine Rinnsale können dann zu reißenden Strömen anwachsen. Aber wer versichert sich schon gegen Überschwemmung, wenn sein Wohngebäude in einer sicheren Zone steht, weit abseits von Gewässern. Die Unwetterereignisse der vergangenen Jahre zeigten aber: Niemand ist vor Überschwemmungen nach massivem Starkregen sicher. Talsenken laufen voll, Schlammlawinen verwüsten ganze Städte und Dörfer und vernichten Existenzen wie aus dem Nichts.

Die Politik zieht Konsequenzen

Bund und Länder erklärten nun offiziell, dass Bürger keine staatlichen Finanzhilfen bekommen sollen, wenn diese sich gegen das Risiko einer Naturkatastrophe absichern können, es aber nicht tun. Wäre Ihr Wohngebäude oder Ihre Mietwohnung versicherbar gewesen, bestünde dann also kein Anspruch mehr, abgesehen von vereinzelten Härtefallregelungen. Finanzhilfen gibt der Staat nach Unwetterschäden zukünftig nur noch an diejenigen, die sich erfolglos um eine Elementarschaden-Deckung bemüht hatten.

Schließen Sie Ihre Lücke im Versicherungsschutz

Fast alle Gebäude in Deutschland sind gegen die Risiken Sturm und Hagel versichert, aber nur weniger als die Hälfte gegen Schäden durch Überschwemmungen aufgrund von Starkregen oder anderer Naturgefahren, obwohl extreme Wetterereignisse zunehmen. Ergänzen Sie Ihre bestehenden Wohngebäude- und Hausratversicherungen um einen Elementar-Zusatzschutz. Wir sagen Ihnen, in welcher Risikozone Ihr Gebäude oder Wohnung steht und was eine günstige Erweiterung kostet. Rufen Sie uns an!

Elementarschäden

sind Schäden, die durch das Wirken der Natur herbeigeführt werden, wie z.B. durch:

  • Überschwemmung (Rückstau)
  • Starkregen
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch
  • Erdrutsch, Erdsenkung (nicht versichert ist z.B. eine Erdsenkung durch den U-Bahn-Bau)
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