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Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke in der Hausratversicherung – was ist versichert?

Balkonkraftwerke gelten in der Regel als bewegliche Sachen, da sie nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind – z.B. wenn sie auf dem Balkon stehen, am Geländer hängen oder an der Wand montiert, aber leicht demontierbar sind.
Daher gehören sie zum Hausrat – und sind grundsätzlich mitversichert, sofern keine besonderen Ausschlüsse gelten.

Versichert sind z.B.:

  • Diebstahl (z.B. vom Balkon)
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (z.B. durch Rohrbruch mit Wassereintritt in das Gerät)
  • Sturm/Hagel, wenn die Anlage z.B. vom Sturm beschädigt oder losgerissen wird
  • Vandalismus nach einem Einbruch

Wichtig zu beachten:

  • Die Anlage muss sich innerhalb des Versicherungsortes befinden (also in/an der Wohnung oder auf dem Balkon).
  • Manche Versicherer verlangen eine besondere Anmeldung des Balkonkraftwerks oder eine Wertangabe (z.B. ab 500 Anschaffungswert).
  • Ist das Gerät fest mit dem Gebäude verbunden, kann es unter Umständen als Gebäudebestandteil gelten – und müsste dann ggf. über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden.

Empfehlung:

Immer beim Versicherer nachfragen und schriftlich bestätigen lassen, dass das Balkonkraftwerk in der Hausratversicherung mitversichert ist – oder ggf. per Zusatzbaustein eingeschlossen werden kann.

Für Ihren Bedarf finden Sie hier eine beispielhafte Anfrage…