Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke in der Hausratversicherung – was ist versichert?
Balkonkraftwerke gelten in der Regel als bewegliche Sachen, da sie nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind – z. B. wenn sie auf dem Balkon stehen, am Geländer hängen oder an der Wand montiert, aber leicht demontierbar sind.
Daher gehören sie zum Hausrat – und sind grundsätzlich mitversichert, sofern keine besonderen Ausschlüsse gelten.
Versichert sind z. B.:
- Diebstahl (z. B. vom Balkon)
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (z. B. durch Rohrbruch mit Wassereintritt in das Gerät)
- Sturm/Hagel, wenn die Anlage z. B. vom Sturm beschädigt oder losgerissen wird
- Vandalismus nach einem Einbruch
Wichtig zu beachten:
- Die Anlage muss sich innerhalb des Versicherungsortes befinden (also in/an der Wohnung oder auf dem Balkon).
- Manche Versicherer verlangen eine besondere Anmeldung des Balkonkraftwerks oder eine Wertangabe (z. B. ab 500 € Anschaffungswert).
- Ist das Gerät fest mit dem Gebäude verbunden, kann es unter Umständen als Gebäudebestandteil gelten – und müsste dann ggf. über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden.
Empfehlung:
Immer beim Versicherer nachfragen und schriftlich bestätigen lassen, dass das Balkonkraftwerk in der Hausratversicherung mitversichert ist – oder ggf. per Zusatzbaustein eingeschlossen werden kann.
Für Ihren Bedarf finden Sie hier eine beispielhafte Anfrage…