Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) schützt Unternehmen vor finanziellen Schäden, die Dritten durch
Fehler bei der Berufsausübung entstehen – ausschließlich in Form von Vermögensschäden (also keine Personen- oder Sachschäden).
Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn ein Kunde oder Dritter rein finanziell geschädigt wird – also kein Schaden an Personen oder Sachen entsteht, sondern zum Beispiel durch:
Die VSH ist besonders wichtig für beratende, planende, prüfende oder verwaltende Berufe, zum Beispiel:
Die Versicherung übernimmt im Schadenfall:
| Versicherung | Deckung für … |
| VSH | Rein finanzielle Schäden bei Dritten |
| Betriebshaftpflicht | Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden |
| D&O-Versicherung | Persönliche Haftung von Geschäftsführern/Vorständen |
| Cyberversicherung | Eigen- und Drittschäden durch IT-Risiken |
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