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Vermögensschadenhaftpflicht

Wenn ein Fehler teuer wird
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Ansprüchen Dritter – etwa bei Beratungsfehlern, Fristversäumnissen oder Datenschutzverstößen.

Warum wichtig?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) schützt Unternehmen vor finanziellen Schäden, die Dritten durch
Fehler bei der Berufsausübung entstehen – ausschließlich in Form von Vermögensschäden (also keine Personen- oder Sachschäden).

Produktbeschreibung

Was sind Vermögensschäden?

Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn ein Kunde oder Dritter rein finanziell geschädigt wird – also kein Schaden an Personen oder Sachen entsteht, sondern zum Beispiel durch:

  • Beratungsfehler (z. B. falsche Empfehlung mit finanziellen Folgen)
  • Fristversäumnisse
  • Kalkulationsfehler
  • Fehlüberweisungen
  • Datenverluste
  • Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten oder Datenschutz
Typische Zielgruppen

Die VSH ist besonders wichtig für beratende, planende, prüfende oder verwaltende Berufe, zum Beispiel:

  • Unternehmensberater
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • IT-Dienstleister / Softwareentwickler
  • Architekten und Ingenieure
  • Versicherungsmakler und Finanzdienstleister
  • Rechtsanwälte / Notare
Was ist versichert?

Die Versicherung übernimmt im Schadenfall:

  • Prüfung, ob eine Haftung besteht
  • Abwehr unbegründeter Forderungen („passiver Rechtsschutz“)
  • Zahlung berechtigter Schadenersatzforderungen
Abgrenzung zu anderen Versicherungen
Versicherung      Deckung für …
VSH      Rein finanzielle Schäden bei Dritten
Betriebshaftpflicht      Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden
D&O-Versicherung      Persönliche Haftung von Geschäftsführern/Vorständen
Cyberversicherung      Eigen- und Drittschäden durch IT-Risiken
Leistungssummen und Selbstbehalt
  • Versicherungssummen meist zwischen 250.000 € und mehreren Millionen Euro
  • Selbstbehalt üblich (z. B. 500–5.000 € pro Schadenfall)
Hinweis: Für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Versicherungsvermittler) ist eine VSH gesetzlich vorgeschrieben.

Anforderung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für eine Firma

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