Wohngebäudeversicherung
Ob Feuer, Sturm oder Leitungswasser: Eine Wohngebäudeversicherung sichert gegen die finanziellen Folgen unvorhersehbarer Schäden ab.
Unverzichtbar für alle Eigentümer
Warum wichtig?
Ein eigenes Haus ist für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens – und zugleich ein emotionaler Rückzugsort. Doch Feuer, Sturm oder ein geplatztes Rohr können diese Sicherheit in kurzer Zeit zerstören.
Genau hier greift die Wohngebäudeversicherung.
Produktbeschreibung
Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst – also das Haus in seinem festen Bestand – vor finanziellen Schäden durch verschiedene Gefahren. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer.
Was ist versichert?
Versichert sind in der Regel:
- Feuerschäden (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasserschäden (z. B. Rohrbruch, Frostschäden an Wasserleitungen)
- Sturm- und Hagelschäden (oft ab Windstärke 8)
Zusätzlich können Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck oder Erdbeben mitversichert werden.
Was ist versichert – und was nicht?
Versichert sind:
- Das Wohngebäude in seinem fest verbundenen Zustand (Wände, Dach, Fenster, Türen)
- Fest installierte Teile wie Heizungsanlagen, Einbauküchen, Leitungen oder Solarthermie-Anlagen
- Nebengebäude und Garagen (wenn im Vertrag aufgeführt)
Nicht versichert sind:
- Möbel und persönliche Gegenstände (dafür ist die Hausratversicherung zuständig)
- Schäden durch mangelhafte Wartung oder grobe Fahrlässigkeit (je nach Tarif)
- Schäden durch Krieg, Kernenergie oder Vorsatz
Wie wird gezahlt?
- In der Regel zum Neuwert, also so, dass der ursprüngliche Zustand des Hauses wiederhergestellt werden kann
- Zusätzliche Leistungen wie Aufräumkosten, Hotelunterbringung oder Mietausfall sind je nach Tarif enthalten oder zubuchbar
Typische Zusatzleistungen:
- Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
- Schutz für Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes
- Graffiti-Entfernung
- Übernahme von Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit
- Mitversicherung von Photovoltaikanlagen
ACHTUNG Schwierigkeit: Versicherungsschutz bei Leerstand
Ein leerstehendes Haus stellt ein erhöhtes Risiko dar. Schäden wie Rohrbrüche, Brände oder Einbruch werden oft erst spät entdeckt – was zu deutlich höheren Folgeschäden führen kann. Versicherer reagieren darauf mit:
- Meldepflicht: Der Leerstand muss dem Versicherer gemeldet werden.
- Einschränkungen im Schutz: Viele Tarife schließen Schäden bei längerem Leerstand (z. B. ab 60 Tagen) aus oder verlangen besondere Maßnahmen wie regelmäßige Kontrollen, entleerte Wasserleitungen und gesicherte Zugänge.
- Zuschläge oder Sondertarife: Für dauerhaft unbewohnte Gebäude können Beiträge steigen oder es wird ein spezieller Tarif notwendig.
Wer sein Haus vorübergehend oder langfristig leer stehen lässt, sollte daher unbedingt Rücksprache mit dem Versicherer halten – sonst droht im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes.
Warum Leerstand für Wohngebäudeversicherungen problematisch ist
Ein leerstehendes Gebäude bedeutet für Versicherer ein erhöhtes Risiko – und das aus mehreren Gründen:
Erhöhtes Schadensrisiko
- Brände, Rohrbrüche oder Einbrüche werden oft viel später bemerkt, weil niemand regelmäßig vor Ort ist.
- Wasserschäden können unentdeckt große Zerstörung anrichten, wenn z. B. ein Rohr im Winter platzt.
Gefahr von Vandalismus oder Diebstahl
- Leerstehende Häuser sind beliebte Ziele für Einbrecher, Vandalen oder Hausbesetzer.
- Auch Kupferdiebstahl (z. B. an Heizungs- und Wasserleitungen) kommt häufig vor.
Begrenzter Versicherungsschutz
- Viele Versicherer schließen Schäden bei längerem Leerstand (z. B. ab 60 oder 90 Tagen) aus – oder verlangen strenge Auflagen, etwa:
- regelmäßige Begehungen (z. B. wöchentlich)
- Wasser- und Heizsysteme müssen abgestellt oder entleert sein
- abgeschlossene Türen und gesicherte Fenster
Meldepflicht
- Der Leerstand muss aktiv gemeldet werden – wird das unterlassen, kann der Versicherungsschutz im Schadensfall ganz oder teilweise entfallen.
Fazit:
Ein leerstehendes Gebäude gilt als besonders schadenanfällig. Deshalb verlangen Versicherer oft Zusatzbeiträge, individuelle Vereinbarungen oder lehnen die Absicherung ganz ab. Wer sein Objekt leer stehen lässt, sollte unbedingt mit dem Versicherer sprechen – und gegebenenfalls einen Spezialtarif wählen.
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