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Rechtsschutz

Weil es nicht immer nur um Haftpflichtansprüche geht.
Der Rechtsschutz hilft, wenn andere angreifen – rechtlich oder strafrechtlich - bei:

  • Auseinandersetzungen mit Behörden oder Gerichten
  • Konflikte mit Betreuten oder Angehörigen
  • Arbeitsrechtlicher Streit
  • Vertragsrechtsschutz

Warum wichtig?

Wir empfehlen eine Rechtsschutzversicherung bei Berufsbetreuung, weil sie die Kosten für Anwalt und Gericht übernimmt, wenn es zu Streit mit Behörden, Angehörigen oder Betreuten kommt.

Sie schützt auch bei strafrechtlichen Vorwürfen, etwa wegen angeblicher Pflichtverletzung.

Damit Sie hohe Kosten nicht selbst tragen müssen – selbst wenn Sie im Recht sind.

Produktbeschreibung

Berufsbetreuer tragen eine hohe Verantwortung

Sie vertreten rechtlich und oft auch persönlich Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. In dieser Rolle treffen sie täglich Entscheidungen mit weitreichenden Folgen – sei es bei der Unterbringung, dem Umgang mit Vermögen oder der medizinischen Versorgung ihrer Klienten. Dabei kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.

Ein umfassender Rechtsschutz ist für Berufsbetreuer deshalb kein Luxus, sondern ein essenzieller Schutzmechanismus. Er bietet rechtliche und finanzielle Sicherheit, wenn es zu Konflikten mit Gerichten, Behörden, Angehörigen oder auch den betreuten Personen selbst kommt. Denn nicht jede Auseinandersetzung lässt sich im Gespräch klären – manchmal ist anwaltliche Unterstützung unvermeidbar.

Besonders brisant: Berufsbetreuer können auch ins Visier strafrechtlicher Vorwürfe geraten – etwa wegen angeblicher Pflichtverletzungen oder Fahrlässigkeit. Selbst wenn sich diese Vorwürfe später als unbegründet herausstellen, kann die Verteidigung hohe Kosten verursachen. Ein spezieller Strafrechtsschutz schützt hier effektiv vor finanziellen Risiken.

Auch die sich ständig wandelnde Rechtslage im Betreuungswesen erfordert regelmäßig juristische Beratung. Ein guter Rechtsschutzvertrag beinhaltet deshalb nicht nur die Kostenübernahme im Streitfall, sondern oft auch telefonische Rechtsauskünfte und präventive Unterstützung.

Kurz gesagt: Wer professionell als Betreuer tätig ist, sollte nicht auf Rechtsschutz verzichten. Er ist ein unverzichtbares Instrument, um die eigene Handlungsfähigkeit abzusichern – damit sich Betreuer voll und ganz auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: das Wohl ihrer Klienten.

Hier ist ein Vergleich von Rechtsschutzversicherung mitVermögensschadenhaftpflicht für Berufsbetreuer – zwei Versicherungen, die
oft verwechselt werden, aber völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen:


Gegenüberstellung: Rechtsschutz zu Vermögensschadenhaftpflicht für Betreuer

Ziel und Funktion

Rechtsschutz

Vermögensschadenhaftpflicht

Deckt eigene Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen

Schützt vor Haftungsansprüchen Dritter, wenn dem Betreuer ein Fehler unterläuft

 Wer meldet den Schaden?

Rechtsschutz

Vermögensschadenhaftpflicht

Der Betreuer selbst, um sich rechtlich zu verteidigen

Ein Dritter (z.B. Betreuter oder Angehöriger) macht einen Schaden geltend

Beispiele für Einsatzfälle

Rechtsschutz

Vermögensschadenhaftpflicht

Streit um Vergütung

Fehler bei der Verwaltung von Vermögen

Strafanzeige wegen angeblicher Pflichtverletzung

Anwalt und Gericht zur Abwehr eines unberechtigten Schadenersatz- anspruches

Ärger mit einem Dienstleister (z.B. Telefonie oder Bürosoftware)

ggf. Entschädigung an den Anspruchstellenden

Gerichtskosten

 

Kosten bei Mediation

 

Verteidigung in Strafverfahren

 

 Zielgruppe

Rechtsschutz

Vermögensschadenhaftpflicht

Berufsbetreuer, die sich rechtlich absichern möchten

Berufsbetreuer – Pflichtversicherung für die Zulassung durch das Gericht

Pflicht oder freiwillig?

Rechtsschutz

Vermögensschadenhaftpflicht

Freiwillig, aber dringend empfohlen

Pflicht für Berufsbetreuer nach § 23 BtOG

Typische Deckungssumme

Rechtsschutz

Vermögensschadenhaftpflicht

ab 250.000, oft bis mehrere Millionen

mindestens 250.000, häufig empfohlen: 400.000 bis 3 Mio. pauschal

 Leistet auch bei Vorsatz?

Rechtsschutz

Vermögensschadenhaftpflicht

Nur bei nachgewiesenem Nicht-Vorsatz (d.h. nicht verurteilt)

Nein Vorsatz ist ausgeschlossen

 Kombinierbar mit?

Rechtsschutz

Vermögensschadenhaftpflicht

Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz

Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht


Merksatz zur Unterscheidung:

🔹 Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie, wenn Sie Fehler machen.
🔹 Der Rechtsschutz hilft Ihnen, wenn andere Sie juristisch angreifen.

Anforderung Rechtsschutzversicherung für Berufsbetreuungen

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