Rechtsschutz
Weil es nicht immer nur um Haftpflichtansprüche geht.
Der Rechtsschutz hilft, wenn andere angreifen – rechtlich oder strafrechtlich - bei:
- Auseinandersetzungen mit Behörden oder Gerichten
- Konflikte mit Betreuten oder Angehörigen
- Arbeitsrechtlicher Streit
- Vertragsrechtsschutz
Warum wichtig?
Wir empfehlen eine Rechtsschutzversicherung bei Berufsbetreuung, weil sie die Kosten für Anwalt und Gericht übernimmt, wenn es zu Streit mit Behörden, Angehörigen oder Betreuten kommt.
Sie schützt auch bei strafrechtlichen Vorwürfen, etwa wegen angeblicher Pflichtverletzung.
Damit Sie hohe Kosten nicht selbst tragen müssen – selbst wenn Sie im Recht sind.
Produktbeschreibung
Berufsbetreuer tragen eine hohe Verantwortung
Sie vertreten rechtlich und oft auch persönlich Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. In dieser Rolle treffen sie täglich Entscheidungen mit weitreichenden Folgen – sei es bei der Unterbringung, dem Umgang mit Vermögen oder der medizinischen Versorgung ihrer Klienten. Dabei kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.
Ein umfassender Rechtsschutz ist für Berufsbetreuer deshalb kein Luxus, sondern ein essenzieller Schutzmechanismus. Er bietet rechtliche und finanzielle Sicherheit, wenn es zu Konflikten mit Gerichten, Behörden, Angehörigen oder auch den betreuten Personen selbst kommt. Denn nicht jede Auseinandersetzung lässt sich im Gespräch klären – manchmal ist anwaltliche Unterstützung unvermeidbar.
Besonders brisant: Berufsbetreuer können auch ins Visier strafrechtlicher Vorwürfe geraten – etwa wegen angeblicher Pflichtverletzungen oder Fahrlässigkeit. Selbst wenn sich diese Vorwürfe später als unbegründet herausstellen, kann die Verteidigung hohe Kosten verursachen. Ein spezieller Strafrechtsschutz schützt hier effektiv vor finanziellen Risiken.
Auch die sich ständig wandelnde Rechtslage im Betreuungswesen erfordert regelmäßig juristische Beratung. Ein guter Rechtsschutzvertrag beinhaltet deshalb nicht nur die Kostenübernahme im Streitfall, sondern oft auch telefonische Rechtsauskünfte und präventive Unterstützung.
Kurz gesagt: Wer professionell als Betreuer tätig ist, sollte nicht auf Rechtsschutz verzichten. Er ist ein unverzichtbares Instrument, um die eigene Handlungsfähigkeit abzusichern – damit sich Betreuer voll und ganz auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: das Wohl ihrer Klienten.
Hier ist ein Vergleich von Rechtsschutzversicherung mitVermögensschadenhaftpflicht für Berufsbetreuer – zwei Versicherungen, die
oft verwechselt werden, aber völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen:
Gegenüberstellung: Rechtsschutz zu Vermögensschadenhaftpflicht für Betreuer
Ziel und Funktion
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Rechtsschutz |
Vermögensschadenhaftpflicht |
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Deckt eigene Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen |
Schützt vor Haftungsansprüchen Dritter, wenn dem Betreuer ein Fehler unterläuft |
Wer meldet den Schaden?
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Rechtsschutz |
Vermögensschadenhaftpflicht |
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Der Betreuer selbst, um sich rechtlich zu verteidigen |
Ein Dritter (z. B. Betreuter oder Angehöriger) macht einen Schaden geltend |
Beispiele für Einsatzfälle
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Rechtsschutz |
Vermögensschadenhaftpflicht |
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Streit um Vergütung |
Fehler bei der Verwaltung von Vermögen |
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Strafanzeige wegen angeblicher Pflichtverletzung |
Anwalt und Gericht zur Abwehr eines unberechtigten Schadenersatz- anspruches |
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Ärger mit einem Dienstleister (z. B. Telefonie oder Bürosoftware) |
ggf. Entschädigung an den Anspruchstellenden |
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Gerichtskosten |
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Kosten bei Mediation |
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Verteidigung in Strafverfahren |
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Zielgruppe
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Rechtsschutz |
Vermögensschadenhaftpflicht |
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Berufsbetreuer, die sich rechtlich absichern möchten |
Berufsbetreuer – Pflichtversicherung für die Zulassung durch das Gericht |
Pflicht oder freiwillig?
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Rechtsschutz |
Vermögensschadenhaftpflicht |
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Freiwillig, aber dringend empfohlen |
Pflicht für Berufsbetreuer nach § 23 BtOG |
Typische Deckungssumme
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Rechtsschutz |
Vermögensschadenhaftpflicht |
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ab 250.000 €, oft bis mehrere Millionen |
mindestens 250.000 €, häufig empfohlen: 400.000 bis 3 Mio. € pauschal |
Leistet auch bei Vorsatz?
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Rechtsschutz |
Vermögensschadenhaftpflicht |
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Nur bei nachgewiesenem Nicht-Vorsatz (d. h. nicht verurteilt) |
Nein – Vorsatz ist ausgeschlossen |
Kombinierbar mit?
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Rechtsschutz |
Vermögensschadenhaftpflicht |
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Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz |
Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht |
Merksatz zur Unterscheidung:
🔹 Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie, wenn Sie Fehler machen.
🔹 Der Rechtsschutz hilft Ihnen, wenn andere Sie juristisch angreifen.
Anforderung Rechtsschutzversicherung für Berufsbetreuungen
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