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Betriebliche Altersversorgung

Warum wichtig?

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine zusätzliche Rentenversorgung, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer organisiert wird. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und basiert auf dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

Produktbeschreibung

Vorteile der bAV
  • Steuer- und sozialversicherungsfrei: Beiträge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und SV-frei.
  • Arbeitgeberzuschuss: Mindestens 15 % bei Entgeltumwandlung (seit 2019 verpflichtend).
  • Automatischer Aufbau: Regelmäßige Beiträge, langfristige Vorsorge.
  • Unabhängig von der gesetzlichen Rente: Eine zusätzliche Sicherheit im Alter.
Durchführungswege
  • Direktzusage (Pensionszusage): Arbeitgeber zahlt später direkt die Rente.
  • Unterstützungskasse: Auslagerung auf eine selbstständige Versorgungseinrichtung.
  • Pensionskasse: Klassische, eher konservative Variante über Versicherung.
  • Pensionsfonds: Mehr Renditepotenzial, aber auch höheres Risiko.
  • Direktversicherung: Beliebte Form über eine Lebensversicherung.
Steuerliche Förderung (Stand 2025)
  • Entgeltumwandlung: Bis zu 604 € monatlich steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG).
  • Sozialversicherungsfreiheit: Bis zu 302 € monatlich SV-frei.
Wichtige Punkte für Arbeitnehmer
  • Anspruch: Recht auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG).
  • Unverfallbarkeit: Ab 3 Jahren Betriebszugehörigkeit und 21 Jahren Alter.
  • Portabilität: Übertragbarkeit bei Jobwechsel möglich.
  • Besteuerung im Alter: Nachgelagerte Besteuerung (§ 22 EStG).
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge können im Alter anfallen.

Anforderung Betriebliche Altersversorgung

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