Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen in Deutschland. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn einer anderen Person versehentlich ein Schaden zugefügt wird – sei es personenbezogen, sachbezogen oder vermögensbezogen.
Ein Privathaftpflichtversicherer muss nur dann Schadenersatz leisten, wenn die versicherte Person zivilrechtlich haftet. Ist die verursachende Person deliktunfähig, besteht grundsätzlich keine Haftung – und somit keine Leistungspflicht des Versicherers.
Eine Person ist deliktunfähig, wenn sie rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden kann – selbst wenn sie jemandem einen Schaden zufügt. Das bedeutet: Sie haftet nicht selbst und ist somit nicht verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.
Typische Fälle:
Es ist daher von Vorteil, einen Versicherer an der Seite zu haben, der sich im Schadenfall nicht auf die Einrede der Deliktunfähigkeit beruft.
Denn trotz fehlender Haftung: Der Schaden ist entstanden und alle Beteiligten sind in einer unangenehmen Situation.
Die geschädigte Seite erhält kein Geld und die schädigende Person plagt ein schlechtes Gewissen
Formular ausfüllen und abschicken. Wir melden uns bei Ihnen!