Hilfe bei verursachten Personen- oder Sachschäden, wenn Sie Ihre tägliche Arbeit für Berufsbetreuungen ausüben
Als Berufsbetreuer tragen Sie täglich Verantwortung – nicht nur auf dem Papier, sondern mitten im Leben Ihrer Klienten. Sie begleiten, organisieren, entscheiden, vermitteln – oft in sensiblen Situationen und unter hohem Zeitdruck. Dass dabei etwas schiefgehen kann, liegt in der Natur der Sache. Doch was viele unterschätzen: Nicht nur finanzielle Fehlentscheidungen (also Vermögensschäden), sondern auch Personen- und Sachschäden können schwerwiegende Folgen haben.
Ein Schlüssel geht verloren: Der Generalschlüssel zur Wohnung Ihres Betreuten war in Ihrer Obhut – jetzt ist er unauffindbar. Der Vermieter verlangt eine teure Schließanlagenerneuerung.
Diese und ähnliche Fälle haben eines gemeinsam: Sie passieren schneller, als gedacht – und kosten am Ende mehr, als erwartet.
Die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer deckt in erster Linie Vermögensschäden ab – also zum Beispiel Fehler in der Vermögensverwaltung oder Fristversäumnisse.
Personen- und Sachschäden hingegen sind in vielen Standardverträgen nicht enthalten. Genau hier entsteht eine gefährliche Deckungslücke.
Eine umfassende Absicherung schließt neben der Vermögensschadenhaftpflicht- auch eine Betriebshaftpflichtversicherung ein – idealerweise kombiniert in einem Tarif. Achten Sie darauf, dass folgende Risiken mitversichert sind:
Ihre berufliche Sorgfalt ist unbezahlbar – der passende Schutz nicht.
Ein gut gewählter Versicherungstarif sichert nicht nur Ihre Klienten, sondern auch Sie selbst gegen die finanziellen Folgen von Missgeschicken, die sich trotz aller Umsicht nie ganz ausschließen lassen.
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