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Berufshaftpflicht

Hilfe bei verursachten Personen- oder Sachschäden, wenn Sie Ihre tägliche Arbeit für Berufsbetreuungen ausüben

Warum wichtig?

  •  Weil nicht nur Fristversäumnisse passieren können. 
  • Schutz vor finanziellen Folgen durch verschuldete Unfälle oder Sachbeschädigungen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche - Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, notfalls auch gerichtlich, inklusive Übernahme der Prozesskosten.
  • Besonderheit bei GL Spezial: Abhandenkommen von Sachen der betreuten Personen gilt mitversichert.

Produktbeschreibung

Wenn ein Augenblick genügt: Personen- und Sachschäden im Alltag eines Berufsbetreuers

Als Berufsbetreuer tragen Sie täglich Verantwortung – nicht nur auf dem Papier, sondern mitten im Leben Ihrer Klienten. Sie begleiten, organisieren, entscheiden, vermitteln – oft in sensiblen Situationen und unter hohem Zeitdruck. Dass dabei etwas schiefgehen kann, liegt in der Natur der Sache. Doch was viele unterschätzen: Nicht nur finanzielle Fehlentscheidungen (also Vermögensschäden), sondern auch Personen- und Sachschäden können schwerwiegende Folgen haben.

Ein kurzer Moment – ein großes Risiko
  • Ein unachtsamer Augenblick: Beim Besuch in der Wohnung des Betreuten stellen Sie dessen Rollator kurz beiseite – Sekunden später stürzt er und verletzt sich schwer.
  • Ein kleiner Unfall: Sie verschütten Kaffee über persönliche Unterlagen oder auf ein technisches Gerät, das Ihnen für die Korrespondenz übergeben wurde.
  • Ein Schlüssel geht verloren: Der Generalschlüssel zur Wohnung Ihres Betreuten war in Ihrer Obhut – jetzt ist er unauffindbar. Der Vermieter verlangt eine teure Schließanlagenerneuerung.

  • Ein Sturz auf glattem Flur: Eine andere Person – z. B. ein Angehöriger – kommt bei einem Termin in Ihrer Kanzlei oder bei Ihnen zu Hause zu Schaden.

Diese und ähnliche Fälle haben eines gemeinsam: Sie passieren schneller, als gedacht – und kosten am Ende mehr, als erwartet.

Warum Sie mehr brauchen als die Pflichtversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer deckt in erster Linie Vermögensschäden ab – also zum Beispiel Fehler in der Vermögensverwaltung oder Fristversäumnisse.

Personen- und Sachschäden hingegen sind in vielen Standardverträgen nicht enthalten. Genau hier entsteht eine gefährliche Deckungslücke.

Was Sie brauchen: Schutz für alle Eventualitäten

Eine umfassende Absicherung schließt neben der Vermögensschadenhaftpflicht- auch eine Betriebshaftpflichtversicherung ein – idealerweise kombiniert in einem Tarif. Achten Sie darauf, dass folgende Risiken mitversichert sind:

  • Personenschäden: z. B. Verletzungen Dritter durch Ihre berufliche Tätigkeit
  • Sachschäden: z. B. an Geräten, Möbeln oder Unterlagen, die sich vorübergehend in Ihrer Obhut befinden
  • Obhutsschäden und Schlüsselverlust: ein oft vergessener, aber teurer Risikobereich
Fazit

Ihre berufliche Sorgfalt ist unbezahlbar – der passende Schutz nicht.
Ein gut gewählter Versicherungstarif sichert nicht nur Ihre Klienten, sondern auch Sie selbst gegen die finanziellen Folgen von Missgeschicken, die sich trotz aller Umsicht nie ganz ausschließen lassen.

Anforderung Haftpflichtversicherung für Berufsbetreuungen

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