Als Tierhalter von Hunden oder Pferden haften Sie laut § 833 BGB für alle Schäden, die IhrTier verursacht – auch ohne eigenes Verschulden.
Es gilt die Gefährdungshaftung. Eine Tierhalterhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
| Leistungsmerkmal | Details |
|---|---|
| Deckungssumme | Bis zu 15 Mio. € (empfohlen: mind. 5 Mio. €) |
| Selbstbeteiligung | Wählbar ab 0 € |
| Mietsachschäden | Ja, mitversichert |
| Geltungsbereich | Europaweit, optional weltweit |
| Laufzeit | Flexibel, meist jährlich kündbar |
| Mehrtier |
Formular ausfüllen und abschicken. Wir melden uns bei Ihnen!