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KFZ - Grobe Fahrlässigkeit

Definition:

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt – also das tut, was „jedem einleuchten müsste“, dass man es besser lässt.

 Typische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr:

 Handy am Steuer

  • Lesen oder Schreiben von Nachrichten während der Fahrt
  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
    → Der Fahrer ist abgelenkt – eine klare Missachtung der Sorgfaltspflicht.

Fahren unter Alkoholeinfluss

  • Bereits geringe Promillewerte (ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen) können als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.
  • Ab 1,1 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit → Vorsatz!

 Übermüdung am Steuer

  • Wer trotz extremer Müdigkeit weiterfährt und einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig.
    → Jeder weiß: Bei Sekundenschlaf kann es lebensgefährlich werden.

 Fahren mit ungeeigneter Bereifung

  • Bei Glatteis im Winter ohne Winterreifen unterwegs zu sein, gilt als grob fahrlässig.

 Missachtung von Verkehrszeichen

  • Überfahren einer roten Ampel
  • Ignorieren eines Stoppschilds
  • Zu schnelles Fahren in einer Baustelle

 Schlüssel stecken lassen

  • Das Auto mit laufendem Motor oder steckendem Schlüssel verlassen → grob fahrlässig, wenn es gestohlen wird.

 Nicht kratzen – mit vereisten Scheiben fahren

  • Wer losfährt, ohne die Scheiben freizumachen, gefährdet sich und andere.

 Rücksichtslosigkeit bei widrigen Bedingungen

  • Bei Starkregen, Schnee oder Nebel mit unverminderter Geschwindigkeit fahren, obwohl die Sicht stark eingeschränkt ist.

 Folgen für die Versicherung

Ob eine Kfz-Versicherung bei grober Fahrlässigkeit zahlt, hängt vom Versicherungsvertrag ab:

1. Haftpflichtversicherung:

  • Die Kfz-Haftpflicht muss laut Gesetz immer zahlen – auch bei grober Fahrlässigkeit.
  • Aber: Die Versicherung kann dich unter Umständen in Regress nehmen, also Geld zurückfordern (z. B. bei Fahrerflucht oder Alkohol).

2. Kasko-Versicherung (Teil- und Vollkasko):

  • Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden – je nach Schwere des Fehlverhaltens.
  • Viele moderne Verträge enthalten jedoch einen Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
    (Ausnahme: Alkohol, Drogen, Diebstahl durch Schlüssel im Auto usw.).

Achten Sie bei Abschluss der Kfz-Versicherung auf eine Klausel zum Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
sie schützt vor finanziellen Kürzungen im Ernstfall.