KFZ - Grobe Fahrlässigkeit
Definition:
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt – also das tut, was „jedem einleuchten müsste“, dass man es besser lässt.
Typische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr:
Handy am Steuer
- Lesen oder Schreiben von Nachrichten während der Fahrt
- Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
→ Der Fahrer ist abgelenkt – eine klare Missachtung der Sorgfaltspflicht.
Fahren unter Alkoholeinfluss
- Bereits geringe Promillewerte (ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen) können als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.
- Ab 1,1 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit → Vorsatz!
Übermüdung am Steuer
- Wer trotz extremer Müdigkeit weiterfährt und einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig.
→ Jeder weiß: Bei Sekundenschlaf kann es lebensgefährlich werden.
Fahren mit ungeeigneter Bereifung
- Bei Glatteis im Winter ohne Winterreifen unterwegs zu sein, gilt als grob fahrlässig.
Missachtung von Verkehrszeichen
- Überfahren einer roten Ampel
- Ignorieren eines Stoppschilds
- Zu schnelles Fahren in einer Baustelle
Schlüssel stecken lassen
- Das Auto mit laufendem Motor oder steckendem Schlüssel verlassen → grob fahrlässig, wenn es gestohlen wird.
Nicht kratzen – mit vereisten Scheiben fahren
- Wer losfährt, ohne die Scheiben freizumachen, gefährdet sich und andere.
Rücksichtslosigkeit bei widrigen Bedingungen
- Bei Starkregen, Schnee oder Nebel mit unverminderter Geschwindigkeit fahren, obwohl die Sicht stark eingeschränkt ist.
Folgen für die Versicherung
Ob eine Kfz-Versicherung bei grober Fahrlässigkeit zahlt, hängt vom Versicherungsvertrag ab:
1. Haftpflichtversicherung:
- Die Kfz-Haftpflicht muss laut Gesetz immer zahlen – auch bei grober Fahrlässigkeit.
- Aber: Die Versicherung kann dich unter Umständen in Regress nehmen, also Geld zurückfordern (z. B. bei Fahrerflucht oder Alkohol).
2. Kasko-Versicherung (Teil- und Vollkasko):
- Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden – je nach Schwere des Fehlverhaltens.
- Viele moderne Verträge enthalten jedoch einen Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
(Ausnahme: Alkohol, Drogen, Diebstahl durch Schlüssel im Auto usw.).
Achten Sie bei Abschluss der Kfz-Versicherung auf eine Klausel zum Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit –
sie schützt vor finanziellen Kürzungen im Ernstfall.