PHV - Forderungsausfalldeckung
Was ist die Forderungsausfalldeckung?
Die Forderungsausfalldeckung (auch: Ausfalldeckung genannt) schützt Sie dann, wenn Sie selber geschädigt werdenwirst, aber der Verursacher nicht zahlen kann, weil er z. B.:
- keine eigene Haftpflichtversicherung hat und
- selbst nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um den Schaden zu ersetzen.
Beispiel:
Sie werden von einem Radfahrer angefahren und erleiden schwere Verletzungen. Der Radfahrer war klar schuld – doch:
- Er ist nicht haftpflichtversichert.
- Er hat auch kein Vermögen oder Einkommen, um den Schaden zu ersetzen.
In diesem Fall erhalten Sie keine Entschädigung.
Was leistet die Forderungsausfalldeckung?
Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung haben, übernimmt Ihr eigener Versicherer, sofern vereinbart, die Schadenersatzzahlung – obwohl Sie eigentlich nicht der Verursacher, sondern das Opfer sind.
Das betrifft z. B.:
- Schmerzensgeld
- Behandlungs- und Reha-Kosten
- Verdienstausfall
- Haushaltshilfe oder Umbauten
Voraussetzungen (je nach Tarif):
- Sie müssen den Anspruch gerichtlich geltend gemacht haben.
- Der Schädiger muss zahlungsunfähig oder mittellos sein.
- Es gilt meist eine Mindestschadenshöhe (z. B. 2.500 €).
- Der Schaden muss unverschuldet entstanden sein.
Fazit:
Die Forderungsausfalldeckung ist ein wichtiger Schutz für den Ernstfall, denn nicht jeder Verursacher ist versichert oder zahlungsfähig. Sie macht Ihre Haftpflichtversicherung komplett – und ist besonders empfehlenswert für:
- Fußgänger
- Radfahrer
- Familien mit Kindern
- Alle, die sich im Alltag oft im öffentlichen Raum bewegen