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PHV - Gefälligkeitsschäden

 Was sind Gefälligkeitsschäden?

Ein Gefälligkeitsschaden entsteht, wenn Sie bei einer unentgeltlichen Hilfeleistung (z. B. beim Umzug oder Blumengießen) versehentlich einen Schaden verursachen – also aus Gefälligkeit helfen, ohne dafür bezahlt zu werden.

Beispiele:

  • Sie helfen einem Freund beim Umzug – und lassen seinen Fernseher fallen.
  • Sie gießen während des Urlaubs die Pflanzen Ihrer Nachbarin – und überfluten aus Versehen den Holzboden.

 Rechtliche Einordnung

Früher wurde oft angenommen, dass man bei Gefälligkeit automatisch nicht haftet.
Diese Sichtweise gilt heute so nicht mehr.

Ein stillschweigender Haftungsausschluss bei unentgeltlicher Hilfe darf nicht pauschal angenommen werden. Auch bei Gefälligkeiten kann eine Haftung bestehen – insbesondere bei einfacher Fahrlässigkeit.

Entscheidend ist immer der Einzelfall:

  • Art der Tätigkeit
  • Verständigung der Beteiligten
  • Grad des Verschuldens
  • Ob eine Haftpflichtversicherung besteht

 Was leistet die Privathaftpflichtversicherung?

Viele ältere PHV-Tarife decken Gefälligkeitsschäden nicht ab.

Moderne Tarife enthalten aber eine explizite Mitversicherung von Gefälligkeitsschäden.

Leistungsmerkmale (je nach Tarif):

  • Übernahme des Schadens trotz unklarer Haftung
  • Höchstgrenzen (z. B. 10.000–50.000 €)
  • Manchmal mit Selbstbeteiligung

 Wichtig:

  • Prüfen Sie in Ihrem Vertrag, ob Gefälligkeitsschäden eingeschlossen sind.
  • Besonders sinnvoll bei Umzügen, Nachbarschaftshilfe oder Tierbetreuung.

 Fazit:

Gefälligkeit schützt nicht automatisch vor Haftung.
Wer helfen will, aber auch auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf einen PHV-Tarif mit Gefälligkeitsschäden achten.