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PHV - Mietsachschäden

 Was sind Mietsachschäden?

Mietsachschäden sind Schäden, die Sie als Mieter an gemieteten Sachen verursachen – insbesondere an Wohnungen oder Häusern.

Beispiel:

  • Sie lassen versehentlich Wasser überlaufen und beschädigen den Parkettboden.
  • Sie bohren ein Loch in eine Wand und treffen Wasserleitung.
  • Beim Möbelrücken beschädigen Sie eine Tür oder das Waschbecken.

In all diesen Fällen handelt es sich um Sachschäden am Mietobjekt, die Sie als Mieter verursachen.

 Was leistet die Privathaftpflichtversicherung?

Die meisten modernen PHV-Tarife decken Mietsachschäden ab – zumindest im Bereich privat gemieteter Wohnräume. Das heißt: Die Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie fahrlässig an der gemieteten Immobilie verursachen.

Typischer Leistungsumfang:

  • Böden, Türen, Fenster
  • Sanitäreinrichtungen (Waschbecken, Toilette, Dusche)
  • Wände und Decken

Wichtige Einschränkungen

  • Verschleiß, Abnutzung und mangelnde Pflege sind nicht versichert.
  • Glasschäden (z. B. an Fenstern oder Ceranfeldern) sind oft nur über eine separate Glasversicherung oder einen Zusatzbaustein abgedeckt.
  • Schäden an beweglichen Möbeln in möblierten Wohnungen sind meist nicht eingeschlossen, können aber mitversichert sein.
  • Kautionsausfälle (also Streit um Rückzahlung der Mietkaution) sind nicht Bestandteil dieser Deckung.

 Was gilt bei Ferienwohnungen, Hotelzimmern oder Dienstwohnungen?

Auch hier sind Mietsachschäden oft mitversichert, allerdings muss dies ausdrücklich im Vertrag stehen. Manche Tarife bieten weltweiten Schutz für gemietete Räume auf Reisen.

Fazit:

Mietsachschäden sind ein zentraler Bestandteil der Privathaftpflichtversicherung. Ohne diesen Baustein kann ein kleines Missgeschick in der Mietwohnung schnell teuer werden. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer PHV unbedingt darauf, dass Mietsachschäden mit abgedeckt sind – und prüfen Sie, ob es Einschränkungen oder Selbstbeteiligungen gibt.