Zum Hauptinhalt springen

RSV - Strafrechtliche Vorwürfe

Ein strafrechtlicher Vorwurf bedeutet, dass jemand beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben. Das kann sowohl eine fahrlässige Handlung (also unbeabsichtigt, aber nachlässig) als auch eine vorsätzliche Tat (absichtlich) betreffen.

Für Berufsbetreuer typische strafrechtliche Vorwürfe können z. B. sein:
  • Fahrlässige Körperverletzung, z. B. durch falsche Medikamentenvergabe

  • Unterlassene Hilfeleistung, etwa bei verspäteter ärztlicher Versorgung

  • Unterschlagung oder Veruntreuung, wenn Geld falsch verwendet wurde

  • Freiheitsberaubung, z. B. bei Unterbringung ohne korrekte Genehmigung

  • Vernachlässigung Schutzbefohlener (nach § 225 StGB)

Solche Vorwürfe können unbegründet oder auf Missverständnissen beruhen, haben aber oft ernste Folgen: Ermittlungsverfahren, Vernehmungen, Verteidigung durch einen Anwalt – und damit hohe Kosten.

Daher ist ein Spezial-Strafrechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung für Berufsbetreuer besonders wichtig. Er übernimmt die Kosten der Verteidigung, auch wenn sich der Vorwurf später als falsch herausstellt.