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THV - Gefährdungshaftung

Gefährdungshaftung bei Hunden und Pferden

Was bedeutet Gefährdungshaftung?

Die Gefährdungshaftung ist eine besondere Form der zivilrechtlichen Haftung, bei der der Tierhalter auch ohne eigenes Verschulden für Schäden haftet, die durch sein Tier verursacht werden.

Grundlage ist § 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Gefährdungshaftung bei Hunden

  • Gilt für alle Hunde, unabhängig von Größe, Rasse oder Verhalten.
  • Wenn ein Hund z. B. unerwartet auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht oder einen Menschen beißt, haftet der Halter in voller Höhe, selbst wenn er alles richtig gemacht hat.
  • Die Haftung ergibt sich allein aus dem Halten des Tieres – es reicht, dass vom Hund ein typisches Tierverhalten ausgegangen ist (z. B. Springen, Rennen, Beißen).

Beispiel:
Ein angeleinter, ruhiger Hund erschrickt durch ein lautes Geräusch und beißt reflexartig zu. Der Halter hat keine Schuld – haftet aber dennoch voll.

Gefährdungshaftung bei Pferden

  • Auch Pferde unterliegen der Gefährdungshaftung, da sie zu den sogenannten „Luxustieren“ gehören (im Gegensatz zu Nutztieren).
  • Das heißt: Wer ein Pferd zu privaten Zwecken hält (z. B. zum Reiten), haftet ebenfalls uneingeschränkt, wenn das Tier einen Schaden verursacht.
  • Typische Fälle: Durchgehen beim Ausritt, Ausschlagen auf der Weide, Ausbrechen und verursachen eines Unfalls.

Beispiel:
Ein Pferd schlägt auf der Koppel plötzlich aus und verletzt einen Helfer im Stall. Auch hier haftet der Halter, ohne dass ihn ein Fehler trifft.

Besonderheiten:

  • Die Haftung ist nicht abhängig vom Verschulden – es genügt das Halten des Tieres.
  • Nur bei Nutztieren (z. B. Hütehunde oder Zugpferde) kann eine Einschränkung der Haftung nach § 833 Satz 2 BGB erfolgen – bei sorgfältiger Beaufsichtigung.
  • In der Praxis haften jedoch fast alle privaten Hunde- und Pferdehalter in vollem Umfang.

Fazit:

Die Gefährdungshaftung macht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde- und Pferdehalter unverzichtbar. Sie schützt vor teils existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen – selbst bei größter Sorgfalt.